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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

Geltungsbereich

Angebot und Vertragsschluss

Preise

Liefer- und Leistungsumfang

Annahmeverzug

Lieferung

Gewährleistung

Retouren

Eigentumsvorbehalt

Zahlung

Haftungsbeschränkung

Datenschutz

Gerichtsstand

 

 

1.         Geltungsbereich

 

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Prozessortuning GmbH erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht noch mal ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers können somit nicht geltend gemacht werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur aufgrund einer schriftlichen Bestätigung von Prozessortuning GmbH wirksam.

 

2.         Angebot und Vertragsschluss

 

Die Angebote von Prozessortuning in Preislisten und Inseraten sind unverbindlich. Bestellungen sind für Prozessortuning erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.

 

Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen ( Zeichnungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungsangaben ) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, diese werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

 

 

3.                  Preise

 

Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgung von Nichtsortiment-Ware gilt der Tagespreis am Bestelltag.

 

Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbar, zuzüglich Transportkosten, inkl. 7.6% MwSt.

 

 

4.                  Liefer- und Leistungszeit

 

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Prozessortuning steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Prozessortuning durch Zulieferanten und Hersteller.

 

 

5.                  Annahmeverzug

 

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Prozessortuning die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Prozessortuning ist berechtigt, als Schadensersatz entweder 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom

Käufer zu fordern.

 

6.                  Lieferung

 

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Prozessortuning schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

 

 

7.                  Gewährleistung

 

Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

 

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungshinweise nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, sofern der Mangel darauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch bei unsachgemässer Benutzung, Lagerung, Handhabung sowie Fremdeingriff und öffnen von Geräten.

 

Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

 

Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleiss ist ausgeschlossen.

 

Gewährleistungsansprüche gegen Prozessortuning stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

 

 

8.                  Retouren

 

Bei Retouren verlangen wir, dass den defekten Teilen oder Geräten eine schriftliche Beschreibung des Mangels sowie eine Kopie der Rechnung zuhanden Prozessurtuning beigelegt wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Gegenstände.

 

 

9.                  Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Prozessortuning GmbH.

 

 

10.               Zahlung

 

Die Rechnungen sind per Nachnahme, Vorkasse, bar oder per Rechnung sofort netto Kasse nach Erhalt der Ware zu bezahlen, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Kunde hat in vollem Umfang dafür zu sorgen, dass das Geld auf dem angegebenen Konto der Prozessortuning GmbH eingeht. Erst wenn der fällige Betrag voll auf dem angegebenen Konto der Prozessortuning GmbH gutgeschrieben wurde, gilt die Forderung als beglichen.

 

Eine Zahlung gilt als dann erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

 

Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, vom dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in der Höhe von 10% zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist Prozessortuning jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

 

Der Käufer trägt zudem sämtliche zusätzlich anfallende Kosten, wenn die Forderungen über ein Inkassobüro eingefordert werden müssen.

 

Alle Forderungen werden sofort hinfällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

 

 

11.               Haftungsbeschränkung

 

Schadensersatzansprüche aus der Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

 

 

12.               Datenschutz

 

Prozessortuning GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Käufer, gleich diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

 

 

13.               Gerichtsstand

 

Bern ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

 

 

Niederwangen, 11. September 2002



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